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Kurzzeitpflege
Zielsetzung der Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete Aufnahme von pflegebedürftigen Menschen die von zu Hause oder zur Nachbetreuung vom Krankenhaus kommen.
Durch dieses Angebot können pflegende Angehörige entlastet und unterstützt werden.
Die Führung von Kurzzeit- und Übergangsbetten ist mit Beschluss der Landesregierung vom 18. Dezember 2018, NR. 1419
(Art.47 „Entlastungsangebot: Kurzzeitpflege“ und Art. 48 „Übergangspflege“)
, geregelt.
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